Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39

Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Norderstedt hat in ihrer Sitzung am 19.08.1986 einen Aufstellungsbeschluss über die 14. Änderung des seit dem 15.06.1984 wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt gefasst. Der Geltungsbereich der 14. Änderung, Gebiet: “am Ohehof”, wird um einen Flächenbereich nach Süden bis zur Landesgrenze erweitert und um einen Flächenbereich nach Norden zurückgenommen und unter der neuen Gebietsbezeichnung “An der ehemaligen Knochenmühle” geführt. Ferner werden die Planungsziele der 14. Änderung des FNP neu definiert.

 

Planungsziele sind:

 

1.      Herstellung der Planungsrechtlichen Voraussetzungen für die gewerbliche Nutzung eines Flächenareals zwischen Niendorfer Straße und dem Gelände des Flughafens.

2.      Darstellung eines Teilstücks der planfestgestellten Hauptverkehrsstraße an der Landesgrenze (Umgehung Fuhlsbüttel) einschl. erforderlicher Ausgleichsflächen.

3.      Sicherung erhaltens- und schützenswerter Grünbestände zwischen der Niendorfer Straße und dem Gelände des Flughafens.

4.      Sicherung eines Abschnittes des Angelteiches als Wasserfläche.

5.      Berücksichtigung der Flughafen bedingten Restriktionen (Bauschutzbereich, Lärmschutzzone 1).

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Beschlussfassung anwesend:


Abstimmungsergebnis:

 

Bei 39 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.