Sitzung: 02.12.2004 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: B 04/0442
Beschluss
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1
BauGB soll im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 244 Norderstedt
"Wohnbebauung Scharpenmoorpark", Gebiet: Südlich
Friedrich-Hebbel-Straße, westlich Gottfried-Keller-Straße, Scharpenmoor, die öffentliche Unterrichtung und Erörterung
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Die
beiden vom Investor in Abstimmung mit der Verwaltung ausgearbeiteten
Bebauungskonzept werden als Grundlage für die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
ist entsprechend den Ziffern .1, 2, 3.1,
4, 5- 8, 10 und 12 der Anlage 1 dieser Vorlage durchzuführen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Mit 11 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.