Herr Hanak berichtet, dass die Sozialgesetzbücher II (Arbeitslosengeld II) und XII (Sozialhilfe einschließlich Grundsicherung) zum 01.01.2005 in Kraft getreten und anzuwenden sind.

 

Nach grober Zuordnung sind die Leistungszentren zuständig für alle Personen im erwerbsfähigen Alter einschließlich der Familienangehörigen. Neben Beratung erbringen sie Geldleistungen und übernehmen die Vermittlung in Arbeit. Hier wird sich eine Zusammenarbeit mit der Stadt im Bereich gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten ergeben.

Mit einigen Startschwierigkeiten ist die Umsetzung im Leistungszentrum Norderstedt ohne große Probleme erfolgt. Besonders die EDV fällt häufiger aus und der Ansturm von Rat- und Hilfesuchenden ist sehr hoch. Das liegt mit daran, dass wesentlich mehr Fälle zu bearbeiten sind, als von der Bundesagentur prognostiziert. Insoweit ist schon jetzt zu wenig Personal vorhanden.

Vom Sozialamt wurden 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Leistungszentrum zugewiesen, davon 2 mit einem Zeitvertrag. Außerdem haben 2 Kollegen aus anderen Bereichen dorthin gewechselt.

 

In unserer Sozialhilfeabteilung werden weiterhin die Personen über 65 Jahre betreut, Personen zwischen 18 und 65, die auf Dauer erwerbsunfähig sind sowie Asylbewerber und Ausländer ohne Arbeitserlaubnis. Daneben gibt es noch Sozialhilfe in Heimen, Hilfe bei Krankheit, Wohnraumsicherung (hauptsächlich Mietschulden) und andere Leistungen. Einmalige Beihilfen gibt es so gut wie nicht mehr.

Wir sind gerade dabei, die Aufgaben neu zu ordnen und zu verteilen und die verbliebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend einzusetzen. Da noch keine verlässlichen Bedarfsanalysen möglich sind, wird dieses als Erprobungsjahr angesehen.

Räumlich soll im ersten Halbjahr die Wohngeldabteilung in den Bereich der Sozialhilfe integriert werden, um die entstandenen Lücken wieder zu schließen.