Sitzung: 24.02.2005 Sozialausschuss
Herr
Hanak berichtet, dass die Sozialgesetzbücher II (Arbeitslosengeld II) und XII
(Sozialhilfe einschließlich Grundsicherung) zum 01.01.2005 in Kraft getreten
und anzuwenden sind.
Nach
grober Zuordnung sind die Leistungszentren zuständig für alle Personen im
erwerbsfähigen Alter einschließlich der Familienangehörigen. Neben Beratung
erbringen sie Geldleistungen und übernehmen die Vermittlung in Arbeit. Hier
wird sich eine Zusammenarbeit mit der Stadt im Bereich gemeinnütziger und
zusätzlicher Arbeitsgelegenheiten ergeben.
Mit
einigen Startschwierigkeiten ist die Umsetzung im Leistungszentrum Norderstedt
ohne große Probleme erfolgt. Besonders die EDV fällt häufiger aus und der
Ansturm von Rat- und Hilfesuchenden ist sehr hoch. Das liegt mit daran, dass
wesentlich mehr Fälle zu bearbeiten sind, als von der Bundesagentur
prognostiziert. Insoweit ist schon jetzt zu wenig Personal vorhanden.
Vom
Sozialamt wurden 8 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Leistungszentrum
zugewiesen, davon 2 mit einem Zeitvertrag. Außerdem haben 2 Kollegen aus
anderen Bereichen dorthin gewechselt.
In
unserer Sozialhilfeabteilung werden weiterhin die Personen über 65 Jahre
betreut, Personen zwischen 18 und 65, die auf Dauer erwerbsunfähig sind sowie
Asylbewerber und Ausländer ohne Arbeitserlaubnis. Daneben gibt es noch
Sozialhilfe in Heimen, Hilfe bei Krankheit, Wohnraumsicherung (hauptsächlich
Mietschulden) und andere Leistungen. Einmalige Beihilfen gibt es so gut wie
nicht mehr.
Wir
sind gerade dabei, die Aufgaben neu zu ordnen und zu verteilen und die
verbliebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend einzusetzen. Da noch
keine verlässlichen Bedarfsanalysen möglich sind, wird dieses als
Erprobungsjahr angesehen.
Räumlich
soll im ersten Halbjahr die Wohngeldabteilung in den Bereich der Sozialhilfe
integriert werden, um die entstandenen Lücken wieder zu schließen.