Zunächst
erläutert Herr Struckmann die Vorlage:
Aufgrund des zum 01.01.2005
in Kraft getretenen Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) besteht die
Verpflichtung, das Betreuungsangebot insbesondere im Bereich der unter
Dreijährigen stufenweise bis zum Jahre 2010 auszubauen. Grundsätzlich sollen
alle Eltern, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit einen Betreuungsplatz brauchen,
einen Platz bekommen. Weiter steht unter dem Eindruck von Hartz IV zu erwarten,
dass Eltern zunehmend unter Druck geraten, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Bereits jetzt zeigen
Rückfragen von Eltern, dass die Vergabepraxis zunehmend kritischer betrachtet
wird.
Diese Gründe geben Anlass,
die bisherige Vergabepraxis, die sich weitgehend nach dem Platz auf der
Warteliste richtete, zu überprüfen und neu zu ordnen. Es geht insbesondere
darum, nachvollziehbare Auswahlmerkmale für die Vergabeentscheidung zu
benennen, wenn mehr Bewerbungen als Plätze vorhanden sind. Dabei soll ein hohes
Maß an Transparenz der Entscheidungen gewährleistet werden.
Die Überlegung, sich auch mit
den nichtstädtischen Einrichtungsträgern auf einheitliche Aufnahmegrundsätze
für die Platzvergabe zu verständigen, ließ sich nicht umsetzen. Insofern gilt
der vorgelegte Entwurf (s. Anlage 1) nur für die 11 Einrichtungen der Stadt.
Der Kreis Segeberg hat als
örtlicher Träger der Jugendhilfe mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom
16.02.2000 Kriterien für die Anerkennung eines individuellen Bedarfs an Plätzen
beschlossen. An diese Kriterien, die inhaltlich den Anforderungen des neuen TAG
entsprechen, ist auch die Stadt gebunden. Ergänzend dazu sind weitere Kriterien
durch die Stadt entwickelt worden.
Dem Gesamtbeirat der
städtischen Kindertageseinrichtungen ist ein Entwurf auf einem Treffen am
09.03.2005 vorgestellt worden(Protokoll s. Anlage 2). Der beigefügte Entwurf
berücksichtigt einzelne Anregungen daraus. Sofern der Beirat noch weitere
Anmerkungen hat, werden sie dem Ausschuss für junge Menschen zur Kenntnis
gegeben.
Die Verwaltung wird diese
Stellungnahme auswerten und eine Endfassung der Aufnahmegrundsätze erstellen.
Nach Bericht im Fachausschuss werden die Grundsätze durch den Oberbürgermeister
in Kraft gesetzt.
Die Anwendung der
Aufnahmegrundsätze ist zum kommenden Kindergartenjahr 2005/2006 vorgesehen.
Herr
Struckmann erläutert Einheitlichkeit und Transparenz als Ziele der Vorlage.
Nach kurzer Diskussion nimmt
der Ausschuss für junge Menschen die Vorlage zur Kenntnis.