Sitzung: 07.04.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltung: 1
Vorlage: B 05/0099
Beschluss:
a) Entscheidung über die
Stellungnahmen und Anregungen
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen folgender Träger öffentlicher Belange und Anregungen Privater
werden:
berücksichtigt
Nr. 1, 2 und 3
teilweise berücksichtigt.
Einwender Nr. 4
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen wird
auf die Ausführungen in der Anlage 1 dieser Vorlage - Übersicht über die
Entscheidung mit Begründung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange und Anregungen Privater - vom 22.02.2005 Bezug genommen.
b) Der geänderte Entwurf
des Bebauungsplans Nr. 139 West – Norderstedt –, 2. Änderung und Ergänzung
„Südlich Segeberger Chaussee 42 – 52“, Gebiet: zwischen Segeberger Chaussee und
Alte Landstraße i. d. F. vom 04.03.2005 wird
einschließlich der Begründung,
Stand: 04.03.2005, in der Fassung der Anlage 2 zur Vorlage Nr. B 05/0099
beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 139 West – Norderstedt –, 2. Änderung und
Ergänzung, „Südlich Segeberger Chaussee 42 – 52“ sowie die Begründung sind
gemäß § 3 Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen
Auslegung und den Planänderungen zu unterrichten.
Die Auslegungsdauer wird gemäß § 3 Abs.3 BauGB auf die Dauer von 2 Wochen
verkürzt. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Anregungen nur zu
den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können.
Sollten sich nach der erneuten öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Anregungen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der
Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Mit 10 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.