Sitzung: 07.04.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: B 05/0100
Beschluss:
a)
Das
Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung wird zur Kenntnis genommen. Der
Behandlungsvorschlag der Verwaltung zur Berücksichtigung der Stellungnahmen im
weiteren Verfahren wird entsprechend Anlage 2 zur Vorlage beschlossen.
b) Der Entwurf des 48.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt 1984 „Dorfanger
Glashütte“, Gebiet: Grüner Weg / Op de Hütt / Wilstedter Weg / Hofweg, wird
einschließlich der Begründung, Stand : 07.03.2005, in der Fassung der Anlage 3
zur Vorlage Nr. B 05/0100 beschlossen.
Der Entwurf des 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt
1984 „Dorfanger Glashütte“ sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit den geänderten Planunterlagen von der
öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Mit 11 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen