Sitzung: 07.04.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: B 05/0098
Beschluss:
Beschlussvorschlag
a) Entscheidung über die
Stellungnahmen und Anregungen
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen folgender Träger öffentlicher Belange und Anregungen Privater
werden:
berücksichtigt
Nr. 6, 7 und 8
teilweise berücksichtigt.
Nr. 1, 2, 3, 9 und 10
nicht berücksichtigt
Nr. 4 und 5
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen
wird auf die Ausführungen in der Anlage 1 dieser Vorlage - Übersicht über die
Entscheidung mit Begründung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange und Anregungen Privater - vom 23.02.2005 Bezug genommen.
b) Der geänderte Entwurf
des Bebauungsplans Nr. 230 – Norderstedt – „Dorfanger Glashütte“, Gebiet:
Grüner Weg / Op de Hütt / Wilstedter Weg / Hofweg i. d. F. vom
07.03.2005 wird einschließlich der Begründung, Stand : 07.03.2005, in
der Fassung der Anlage 2 zur Vorlage Nr. B 05/0098 beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 230 – Norderstedt –, „Dorfanger Glashütte“,
Gebiet: Grüner Weg / Op de Hütt / Wilstedter Weg / Hofweg, sowie die Begründung
sind gemäß § 3 Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen
Auslegung und den Planänderungen zu unterrichten.
Die Auslegungsdauer wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB auf die Dauer von 2 Wochen
verkürzt. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Anregungen nur zu
den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können.
Sollten sich nach der erneuten öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Anregungen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der
Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO
waren folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Mit 11 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.