Sitzung: 26.04.2005 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 5
Vorlage: B 05/0106
Beschlussvorschlag
a)
Entscheidung
über die Anregungen
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
folgender Träger öffentlicher Belange und der Bürger werden
berücksichtigt
Punkt 3 und 8...... :
teilweise berücksichtigt
Punkt ...................
nicht berücksichtigt
Punkt 5.................
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführung zur Sach- und Rechtslage (Anlage 1) dieser Vorlage Bezug
genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Beschluss des
Durchführungsvertrages
Der
Durchführungsvertrag in der Fassung der Anlage 2 dieser Vorlage vom 11.03.2005
wird beschlossen.
c) Satzungsbeschluss
Auf
Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung vorhabensbezogener
Bebauungsplan Nr. 180 – Norderstedt –, 4. Änderung "Wohngebäude am
Willi-Brandt-Park", Gebiet: südlich Stichstraße Lütjenmoor, Flurstücke
102/41, 105/120, 775/100, 121/20, 11/39, 97/2 und teilw. 93/27 und 121/1, Flur
15, Gemarkung, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B – Text
–, in der zuletzt geänderten Fassung vom 15.03.2005 als Satzung (Anlage 3).
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 4 dieser Vorlage – Stand:
15.03.2005 – gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Auf
Grund des § 22 GO war folgender Stadtvertreter von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend : Herr Wolfgang Kelm.
Abstimmung:
Bei 33 Ja-, 5 Nein-Stimmen
mehrheitlich angenommen.
Es folgt eine
Sitzungsunterbrechung von 21.10 – 21.30 Uhr.