Sitzung: 21.04.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: B 05/0123
Beschluss:
Die
Stadt Norderstedt nimmt im Rahmen des Zielabweichungsverfahrens zur Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 1.42 a+b der Gemeinde Barsbüttel wie folgt Stellung:
- Gegen die Änderung
des Bebauungsplans Nr. 1.42 a+b der Gemeinde Barsbüttel hat die Stadt
Norderstedt keine Bedenken. Die Änderung sieht die Erweiterung der
Verkaufsflächen im großflächigen Einzelhandel in den Branchen Möbel sowie
Bau- und Gartenmarkt vor. Gemäß vorliegender Auswirkungsanalyse
hinsichtlich der Erweiterung sind Umsatzumverteilungen im Nahbereich
Barsbüttel in der Branche Möbel von 7,7 % und der Branche Bau- und
Gartenmarkt von 3,4 % zu erwarten. Es ist davon auszugehen, dass die
Umsatzumverteilung in den betreffenden Branchen der Haupt- und
Randsortimente im weiter entfernt liegenden Norderstedt damit ebenfalls
unter 10 % liegt und das geplante Vorhaben keine wesentlichen Auswirkungen
auf die Zentrenstruktur Norderstedts haben wird.
Das
Vorhaben in Barsbüttel ist nur eines von vielen Vorhaben im Möbeleinzelhandel,
die in den letzten Jahren im Hamburger Randgebiet und Umland verwirklicht
wurden. Weitere Verkaufsflächenausweitungen sind bereits genehmigt und werden
gegenwärtig umgesetzt (Dodenhof Kaltenkirchen). Dadurch hat sich das
Verkaufsflächenangebot im Bereich Möbel und Wohneinrichtungen in Kaltenkirchen,
Halstenbek, Elmshorn, Bad Segeberg und Schnelsen/Hamburg stark erhöht und wird
sich weiter erhöhen. Deshalb wird es für das Mittelzentrum Norderstedt auch
langfristig kaum möglich sein, dem weiteren hohen Kaufkraftabfluss in der
Branche Möbel entgegenzusteuern.
2.
Mit der am
31. Januar 2005 bereits in Kraft getretenen Teilfortschreibung 2004 des
Landesrahmenordnungsplans des Landes Schleswig-Holstein hat die Landesplanung
ein Instrument zur Steuerung von Einkaufseinrichtungen größeren Umfangs
präzisiert, dass die Stadt Norderstedt begrüßt. Es wird davon ausgegangen, dass
die Landesplanungsbehörde die dort formulierten Ziele konsequent umsetzt.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 11
Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.