Sitzung: 20.04.2005 Ausschuss für junge Menschen
Herr Struckmann berichtet:
1.
Der Fachbereich Planung
verweist zur Diskussion um eine mögliche Verlagerung des Standortes Kita
Diakonisches Werk an der Tannenhofstr. auf das Kirchengrundstück Kirchenstraße
gemäß Planungskonzept Architekt Patschan darauf, dass man einkalkulieren muss,
dass neben der Kostenfrage auch Voraussetzung für die Realisierung des
Gesamtkonzeptes neu zu schaffendes Planungsrecht ist. Denkbar wäre hier ein
vorhabenbezogener Bebauungsplan mit der Konsequenz Planungsleistungen zulasten
Vorhabenträger. Ferner ist offen, ob das
Planungsrecht dem vorgelegten Entwurf in Gänze entsprechen wird. Eine
Herstellung der Kita als Einzelbaustein wäre gem. § 34 BauGB allerdings schon
jetzt zulässig. Bedeutet aber, dass vorhandene Bausubstanz abzutragen und die
Organisation der dort vorhandenen Stellplatzflächen neu vorgenommen werden müsste.
2. Die Geschäftsführung hat zwischenzeitlich mitgeteilt,
dass bzgl. der Kostenkalkulation für diese Maßnahme noch interner
Abstimmungsbedarf besteht. Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt zusammen mit
dem Zuschussantrag nachgereicht.