Sitzung: 02.06.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2
Vorlage: B 05/0154
Beschluss
Satzungsbeschluss
Auf
Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung Bebauungsplan Nr. 150 –
Norderstedt –, 3. Änderung „Gewerbegebiet an der Lawaetzstraße“, Gebiet:
Zwischen AKN-Trasse, Wasserwerk und Sportanlage Friedrichsgabe, bestehend aus
dem Teil - Text - in der zuletzt geänderten Fassung vom 12.05.2005, als
Satzung.
Die
Begründung wird in der Fassung der Anlage 2 dieser Vorlage - Stand: 12.05.2005
- gebilligt.
Die
zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird in der Fassung der
Anlage 3 dieser Vorlage gebilligt.
Der
Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von
der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei
der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend : ...
Abstimmung:
Die Vorlage wird mit 8
Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.