Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2

Beschluss

 

Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung Bebauungsplan Nr. 150 – Norderstedt –, 3. Änderung „Gewerbegebiet an der Lawaetzstraße“, Gebiet: Zwischen AKN-Trasse, Wasserwerk und Sportanlage Friedrichsgabe, be­stehend aus dem Teil - Text - in der zuletzt geänderten Fassung vom 12.05.2005, als Satzung.

 

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 2 dieser Vorlage - Stand: 12.05.2005 - gebilligt.

 

Die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird in der Fassung der Anlage 3 dieser Vorlage gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend : ...


Abstimmung:

 

Die Vorlage wird mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.