Sitzung: 02.06.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: B 05/0165
Beschluss
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 247 – Norderstedt – „Friedrichsgabe-Nord,
Östlich Waldbühnenweg“, Gebiet: Östlich Waldbühnenweg, westlich der AKN-Trasse
und der Tennisanlagen, südlich der Flurstücke 15/18 und 15/43, nördlich des
Flurstückes 12/1, Flur 2, Gemarkung Friedrichsgabe wird einschließlich
der Begründung, Stand: 12.05.2005, in der Fassung der Anlage 2 zur Vorlage
Nr. B 05/0165 beschlossen.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 247 – Norderstedt – „Friedrichsgabe-Nord,
Östlich Waldbühnenweg“ – sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2
BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten
sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO
waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend :
Abstimmung:
Die Vorlage wird mit 9
Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen. Frau Slevogt
war bei der Abstimmung nicht anwesend.