Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 255 – Norderstedt – „Friedrichsgabe-Nord, nordwestlich Ellerbrocks Gasthof“, Gebiet: Südlich des Umspannwerkes, westlich der AKN, nördlich der Quickborner Straße (inkl. Straßenverkehrsfläche), östlich des Flurstücks 36/14 (inkl. Erschließung bis zum Anschluss an den Knotenpunkt K 113) wird einschließlich der Begründung, Stand: 12.05.2005, in der Fassung der Anlage 2 zur Vorlage Nr. B 05/0163 beschlossen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 255 – Norderstedt – „Friedrichsgabe-Nord, nordwestlich Ellerbrocks Gasthof“ – sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend :


Abstimmung:

 

Die Vorlage wird mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen. Frau Slevogt war bei der Abstimmung nicht anwesend.