Sitzung: 02.06.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: B 05/0164
Beschluss
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 256 – Norderstedt – „Friedrichsgabe-Nord,
westlich Waldbühnenweg“, Gebiet: Südlich der Quickborner Straße, westlich der
AKN/des Waldbühnenweges (inkl. Anschluss an die Lawaetzstraße), nördlich der
Dauerkleingärten, östlich der Flurstücke 288/71, 286/71, 58/6 und 58/3 wird
einschließlich der Begründung, Stand: 12.05.2005, in der Fassung der Anlage 2
zur Vorlage Nr. B 05/0164 beschlossen.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 256 – Norderstedt – „Friedrichsgabe-Nord,
westlich Waldbühnenweg“ – sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2
BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten
sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO
waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend :
Abstimmung:
Die Vorlage wird mit 9
Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen. Frau Slevogt
war bei der Abstimmung nicht anwesend.