Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 256 – Norderstedt – „Friedrichsgabe-Nord, westlich Waldbühnenweg“, Gebiet: Südlich der Quickborner Straße, westlich der AKN/des Waldbühnenweges (inkl. Anschluss an die Lawaetzstraße), nördlich der Dauerkleingärten, östlich der Flurstücke 288/71, 286/71, 58/6 und 58/3 wird einschließlich der Begründung, Stand: 12.05.2005, in der Fassung der Anlage 2 zur Vorlage Nr. B 05/0164 beschlossen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 256 – Norderstedt – „Friedrichsgabe-Nord, westlich Waldbühnenweg“ – sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend :


Abstimmung:

 

Die Vorlage wird mit 9 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen. Frau Slevogt war bei der Abstimmung nicht anwesend.