Sitzung: 02.06.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2
Vorlage: B 05/0158
Beschluss
a) Entscheidung über die
Stellungnahmen
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen folgender Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und
der Öffentlichkeit werden
berücksichtigt
Punkt 1
Einwender 1: vom
03.05.2005
teilweise berücksichtigt
Punkt -------- vom
nicht berücksichtigt
Punkt ------- vom
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen wird
auf die Ausführung zur Sach- und Rechtslage (Anlage 2) dieser Vorlage Bezug
genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 150 -
Norderstedt -, 2. Änderung und Ergänzung "Gewerbegebiet Lawaetzstraße,
Teil Süd", Gebiet: südlich Lawaetzstraße, nördlich der geplanten
Verlängerung der Oadby-and-Wigston-Straße, westlich der AKN-Trasse, bestehend
aus dem Teil A - Planzeichnung - und dem Teil B - Text - in der zuletzt
geänderten Fassung vom 12.05.2005, als Satzung.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 5 dieser Vorlage - Stand:
12.05.2005 - gebilligt.
Die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird in der Fassung der
Anlage 6 dieser Vorlage gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von
der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei
der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend : ...
Abstimmung:
Die Vorlage wird mit 8
Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.