Sitzung: 06.06.2005 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: B 05/0175
Beschlussvorschlag
Der
Hauptausschuss nimmt die in der Anlage beigefügte Stadtverordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen
Veranstaltung an Sonn- und Feiertagen gem. § 55 Absatz 3
Landesverwaltungsgesetz (LVwG) zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmig angenommen.