Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung stimmt gem. § 82 Abs.1 sowie § 84 Abs. 1 der Gemeindeordnung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 50.000,00 € sowie einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 145.000,00 €, kassenwirksam 2006, bei der Haushaltsstelle

0600.935000             Einrichtungen für die gesamte Verwaltung,

Beschaffung bew. Vermögen –EDV-

zu.

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle

8810.340010            Allgemeines Grundvermögen

Erlöse aus Veräußerung von Grundstücken

Die Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine Reduzierung der Verpflichtungsermächtigung bei der Haushaltsstelle

6606.960000            Knoten B 432 / Niendorfer Strasse

                        Baukosten

um 145.000,00 € (von 1.210.000,00 € auf 1.065.000,00 €).