Sitzung: 06.06.2005 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1
Vorlage: B 05/0205
Beschlussvorschlag
Die
Stadtvertretung stimmt gem. § 82 Abs.1 sowie § 84 Abs. 1 der Gemeindeordnung
einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 50.000,00 € sowie einer
außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 145.000,00 €,
kassenwirksam 2006, bei der Haushaltsstelle
0600.935000
Einrichtungen für die gesamte
Verwaltung,
Beschaffung bew.
Vermögen –EDV-
zu.
Die
Deckung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen bei der
Haushaltsstelle
8810.340010 Allgemeines Grundvermögen
Erlöse aus Veräußerung
von Grundstücken
Die
Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt durch eine
Reduzierung der Verpflichtungsermächtigung bei der Haushaltsstelle
6606.960000 Knoten B 432 / Niendorfer Strasse
Baukosten
um
145.000,00 € (von 1.210.000,00 € auf 1.065.000,00 €).