Sitzung: 16.06.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 05/0204
Beschlussvorschlag
Abschließender
Beschluss:
Auf
Grund des § 5 BauGB
beschließt die Stadtvertretung die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Norderstedt 1984 „Dorfanger Glashütte“, Gebiet: Grüner Weg / Op de Hütt /
Wilstedter Weg / Hofweg, in der zuletzt geänderten Fassung vom 07.03.2005.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 2 dieser Vorlage - Stand: 16.06.2005 – einschließlich der von der Verwaltung vorgetragenen Ergänzungen gebilligt.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Norderstedt 1984 „Dorfanger Glashütte“ bei der höheren
Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der
Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben,
wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der
Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung: 10 Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, einstimmig beschlossen