Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Abschließender Beschluss:

 

Auf Grund des § 5 BauGB beschließt die Stadtvertretung die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt 1984 „Dorfanger Glashütte“, Gebiet: Grüner Weg / Op de Hütt / Wilstedter Weg / Hofweg, in der zuletzt geänderten Fassung vom 07.03.2005.

 

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 2 dieser Vorlage - Stand: 16.06.2005 – einschließlich der von der Verwaltung vorgetragenen Ergänzungen gebilligt.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt 1984 „Dorfanger Glashütte“ bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung: 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, einstimmig beschlossen