Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 214 Norderstedt "Gewerbegebietsarrondierung Garstedt-Süd", Gebiet: östlich Niendorfer Straße, westlich Tarpenbek, südlich Gutenbergring, nördlich Ausgleichsflächen Ortsumgehung Fuhlsbüttel wird einschließlich der Begründung, Stand : 03.06.2005 in der Fassung der Anlagen 1, 2 und 3 zur Vorlage Nr. (B 05/0217) beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 214 Norderstedt "Gewerbegebietsarrondierung Garstedt-Süd" -, sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung, mehrheitlich beschlossen