Sitzung: 16.06.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 05/0217
Beschlussvorschlag
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 214 Norderstedt
"Gewerbegebietsarrondierung Garstedt-Süd", Gebiet: östlich Niendorfer
Straße, westlich Tarpenbek, südlich Gutenbergring, nördlich Ausgleichsflächen
Ortsumgehung Fuhlsbüttel wird einschließlich der Begründung, Stand :
03.06.2005 in der Fassung der Anlagen 1, 2 und 3 zur Vorlage Nr. (B 05/0217)
beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 214 Norderstedt
"Gewerbegebietsarrondierung Garstedt-Süd" -, sowie die Begründung
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung: 9 Ja-Stimmen,
1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung, mehrheitlich beschlossen