Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Beschluss

 

a)      Entscheidung über die Stellungnahmen

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit werden

berücksichtigt

Punkt 1
Einwender 1:                  vom 03.05.2005

teilweise berücksichtigt

Punkt --------                  vom

nicht berücksichtigt

Punkt -------                  vom

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen wird auf die Ausführung zur Sach- und Rechtslage (Anlage 2) dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)      Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 150 - Norderstedt -, 2. Änderung und Ergänzung "Gewerbegebiet Lawaetzstraße, Teil Süd", Gebiet: südlich Lawaetzstraße, nördlich der geplanten Verlängerung der Oadby-and-Wigston-Straße, westlich der AKN-Trasse, be­stehend aus dem Teil A - Planzeichnung - und dem Teil B - Text - in der zuletzt geänderten Fassung vom 12.05.2005, als Satzung.

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 5 dieser Vorlage - Stand: 12.05.2005 - gebilligt.

Die zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird in der Fassung der Anlage 6 dieser Vorlage gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend : ...


Abstimmung:

 

Bei 36 Ja-Stimmen, keiner Nein-Stimme und 3 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.