Sitzung: 21.06.2005 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 05/0177
Beschluss
a) Entscheidung über die
Anregungen
Die vor, während oder nach der ersten öffentlichen Auslegung und der
erneuten, verkürzten Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Träger
öffentlicher Belange und Anregungen Privater werden:
berücksichtigt
Nr. 1, 2 und 3
teilweise berücksichtigt.
Einwender Nr. 4
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen wird
auf die Ausführungen in der Anlage 1 dieser Vorlage – Übersicht über die
Entscheidung mit Begründung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange und Anregungen Privater – vom 22.02.2005 Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen vorgebracht
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 139
West – Norderstedt – , 2. Änderung und Ergänzung „Südlich Segeberger
Chaussee 42 – 52“, Gebiet: Zwischen Segeberger Chaussee und Alte Landstraße, bestehend
aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B – Text – in der zuletzt geänderten
Fassung vom 04.03.2005, als Satzung.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage
2 dieser Vorlage – Stand: 04.03.2005 – gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von
der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei
der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend : ...
Abstimmung:
Bei 36 Ja-, 3 Nein-Stimmen
und keiner Enthaltung mehrheitlich angenommen.