Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

a)      Entscheidung über die Anregungen

Die vor, während oder nach der ersten öffentlichen Auslegung und der erneuten, verkürzten Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Träger öffentlicher Belange und Anregungen Privater werden:

berücksichtigt

Nr. 1, 2 und 3

teilweise berücksichtigt.

Einwender Nr. 4

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen wird auf die Ausführungen in der Anlage 1 dieser Vorlage – Übersicht über die Entscheidung mit Begründung zu den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Anregungen Privater – vom 22.02.2005 Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)      Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 139 West – Norderstedt – , 2. Änderung und Ergänzung „Südlich Segeberger Chaussee 42 – 52“, Gebiet: Zwischen Segeberger Chaussee und Alte Landstraße, be­stehend aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B – Text – in der zuletzt geänderten Fassung vom 04.03.2005, als Satzung.

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage  2 dieser Vorlage – Stand: 04.03.2005 – gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend : ...


Abstimmung:

 

Bei 36 Ja-, 3 Nein-Stimmen und keiner Enthaltung mehrheitlich angenommen.