Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

a)      Billigung des Vorentwurfes mit Beschluss zur Behandlung vorliegender Anträge zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Norderstedt :

Der auf der Grundlage des von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 29.09.1998 gefassten und am 29.10.1998 öffentlich bekannt gemachten Beschlusses zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) sowie der Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 20.06.2002 (Leitbild) und vom 21.08.2003 (ergänzende Beschlüsse zu Verkehrstrassen und Wohnbauflächen) erstellte Vorentwurf in der Fassung der Planzeichnung vom 5.4.2005 wird gebilligt.

Die Begründung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes (FNP 2020) wird in der Fassung vom 5.4.2005 gebilligt.

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Norderstedt (FNP `84) und seine wirksamen Änderungen werden entsprechend überplant.

Vorliegende Anträge Privater, sowie die Stellungnahmen von Trägern Öffentlicher Belange, von Verbänden, Beiräten, Vereinen und Initiativen zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes Norderstedt werden, soweit sie bislang nicht in anderen Bauleitplanverfahren oder anderem Zusammenhang behandelt wurden, in der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten tabellarischen Auflistung vom 6.5.2005 zur Kenntnis genommen. Dem Behandlungsvorschlag der Verwaltung gem. Anlage 1 wird zugestimmt.

b)      Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB :

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ist auf der Grundlage des Vorentwurfs in der Fassung der Planzeichnung vom 5.4.2005 und der Begründung in der Fassung vom 5.4.2005 entsprechend den Ausführungen in Ziffer 3 des Sachverhaltes dieser Vorlage durchzuführen.

c)      Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB :

Die frühzeitigen Behördenbeteiligung und die Beteiligung der Nachbargemeinden ist auf der Grundlage des Vorentwurfs in der Fassung der Planzeichnung vom 5.4.2005 und der Begründung in der Fassung vom 5.4.2005 durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung: 7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, mehrheitlich beschlossen