Sitzung: 16.06.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 05/0150
Beschlussvorschlag
a) Billigung des Vorentwurfes mit Beschluss zur
Behandlung vorliegender Anträge zur Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes
Norderstedt :
Der auf der Grundlage des von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am
29.09.1998 gefassten und am 29.10.1998 öffentlich bekannt gemachten Beschlusses
zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020)
sowie der Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
vom 20.06.2002 (Leitbild) und vom 21.08.2003 (ergänzende Beschlüsse zu
Verkehrstrassen und Wohnbauflächen) erstellte Vorentwurf in der Fassung der
Planzeichnung vom 5.4.2005 wird gebilligt.
Die Begründung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes (FNP 2020) wird in der
Fassung vom 5.4.2005 gebilligt.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Norderstedt (FNP `84) und seine
wirksamen Änderungen werden entsprechend überplant.
Vorliegende Anträge Privater, sowie die Stellungnahmen von Trägern Öffentlicher
Belange, von Verbänden, Beiräten, Vereinen und Initiativen zur Änderung des
wirksamen Flächennutzungsplanes Norderstedt werden, soweit sie bislang nicht in
anderen Bauleitplanverfahren oder anderem Zusammenhang behandelt wurden, in der
dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten tabellarischen Auflistung vom 6.5.2005
zur Kenntnis genommen. Dem Behandlungsvorschlag der Verwaltung gem. Anlage 1
wird zugestimmt.
b) Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB :
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ist auf der
Grundlage des Vorentwurfs in der Fassung der Planzeichnung vom 5.4.2005 und der
Begründung in der Fassung vom 5.4.2005 entsprechend den Ausführungen in Ziffer
3 des Sachverhaltes dieser Vorlage durchzuführen.
c) Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen
Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB :
Die frühzeitigen Behördenbeteiligung und die Beteiligung der Nachbargemeinden
ist auf der Grundlage des Vorentwurfs in der Fassung der Planzeichnung vom
5.4.2005 und der Begründung in der Fassung vom 5.4.2005 durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung: 7 Ja-Stimmen,
4 Nein-Stimmen, mehrheitlich beschlossen