Sitzung: 16.06.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 05/0151
Beschlussvorschlag
a)
Billigung des
Vorentwurfes Landschaftsplan (LP 2020):
Der auf der Grundlage des von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am
29.09.1998 gefassten und am 29.10.1998 öffentlich bekannt gemachten Beschlusses
zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Norderstedt (LP 2020) sowie
der Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom
20.06.2002 (Leitbild) und vom 21.08.2003 (ergänzende Beschlüsse zu
Verkehrstrassen und Wohnbauflächen) erstellte Vorentwurf in der Fassung der
Planzeichnung vom 22.3.2005 wird gebilligt.
Die Begründung zum Vorentwurf des Landschaftsplanes (LP 2020) wird in der
Fassung vom 22.3.2005 gebilligt.
Der wirksame Landschaftsplan der Stadt Norderstedt (LP `78) wird entsprechend
überplant.
b)
Beschluss zur
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 6 Abs. 2
LNatSchG- SH in Verbindung mit § 6 Abs.
1 der Landschaftsplan- Verordnung
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ist auf der
Grundlage des Vorentwurfs in der Fassung der Planzeichnung vom 22.3.2005 und
der Begründung in der Fassung vom 22.3.2005 entsprechend den Ausführungen in
Ziffer 3 des Sachverhaltes dieser Vorlage durchzuführen.
c)
Beschluss zur
Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 6 Abs. 2 LNatSchG- SH in
Verbindung mit § 6 Abs. 2 der
Landschaftsplan- Verordnung
Die frühzeitigen Behördenbeteiligung und die Beteiligung der Nachbargemeinden
ist auf der Grundlage des Vorentwurfs in der Fassung der Planzeichnung vom
22.3.2005 und der Begründung in der Fassung vom 22.3.2005 durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung: 7 Ja-Stimmen,
4 Nein-Stimmen, mehrheitlich beschlossen