Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

a)      Billigung des Vorentwurfes Landschaftsplan (LP 2020):

Der auf der Grundlage des von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 29.09.1998 gefassten und am 29.10.1998 öffentlich bekannt gemachten Beschlusses zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes der Stadt Norderstedt (LP 2020) sowie der Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 20.06.2002 (Leitbild) und vom 21.08.2003 (ergänzende Beschlüsse zu Verkehrstrassen und Wohnbauflächen) erstellte Vorentwurf in der Fassung der Planzeichnung vom 22.3.2005 wird gebilligt.

Die Begründung zum Vorentwurf des Landschaftsplanes (LP 2020) wird in der Fassung vom 22.3.2005 gebilligt.

Der wirksame Landschaftsplan der Stadt Norderstedt (LP `78) wird entsprechend überplant.
 

b)      Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 6 Abs. 2 LNatSchG- SH in Verbindung mit §  6 Abs. 1 der Landschaftsplan- Verordnung

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ist auf der Grundlage des Vorentwurfs in der Fassung der Planzeichnung vom 22.3.2005 und der Begründung in der Fassung vom 22.3.2005 entsprechend den Ausführungen in Ziffer 3 des Sachverhaltes dieser Vorlage durchzuführen.

c)      Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 6 Abs. 2 LNatSchG- SH in Verbindung mit §  6 Abs. 2 der Landschaftsplan- Verordnung

Die frühzeitigen Behördenbeteiligung und die Beteiligung der Nachbargemeinden ist auf der Grundlage des Vorentwurfs in der Fassung der Planzeichnung vom 22.3.2005 und der Begründung in der Fassung vom 22.3.2005 durchzuführen.

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung: 7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, mehrheitlich beschlossen