Sitzung: 16.06.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 05/0203
Beschlussvorschlag
a) Entscheidung über die
Stellungnahmen und Anregungen
Die vor, während oder nach der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen
Anregungen Privater werden:
teilweise berücksichtigt.
Nr. 9 neu
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen
wird auf die Ausführungen in der Anlage 1 dieser Vorlage - Übersicht über die Entscheidung
mit Begründung zu den Anregungen Privater - vom 23.05.2005 Bezug genommen.
b) Der geänderte Entwurf
des Bebauungsplans Nr. 230 - Norderstedt - „Dorfanger Glashütte“, Gebiet:
Grüner Weg / Op de Hütt / Wilstedter Weg / Hofweg i. d. F. vom
16.06.2005 wird einschließlich Teil B - Text - (Stand 16.06.2005)
beschlossen.
Die Begründung, (Stand : 16.06.2005) in
der Fassung der Anlage 2 zur Vorlage
Nr. B 05/203wird gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 230 - Norderstedt -, „Dorfanger Glashütte“,
Gebiet: Grüner Weg / Op de Hütt / Wilstedter Weg / Hofweg, sowie die Begründung
sind gemäß § 3 Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der erneuten öffentlichen
Auslegung und den Planänderungen zu unterrichten.
Die Auslegungsdauer wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB auf die Dauer von 2 Wochen
verkürzt. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Anregungen nur zu
den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können.
Sollten sich nach der erneuten öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Anregungen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der
Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.
Auf Grund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung: 10 Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, einstimmig beschlossen