Sitzung: 16.06.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 05/0187
Beschlussvorschlag
Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 222 B Norderstedt
"Siedlung Harkshörn", Gebiet: Feldweg / Harkshörner Weg / Tannenallee
/ Feldstraße Teil A – Planzeichnung (Anlage 1) und Teil B – Text (Anlage
2) in der Fassung vom 01.06.2005 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 01.06.2005 (Anlage 3) wird gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 222 B Norderstedt "Siedlung
Harkshörn", sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der
öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder
von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung: 11 Ja-Stimmen,
0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen