Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 222 B Norderstedt "Siedlung Harkshörn", Gebiet: Feldweg / Harkshörner Weg / Tannenallee / Feldstraße Teil A – Planzeichnung (Anlage 1) und Teil B – Text (Anlage 2) in der Fassung vom 01.06.2005 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 01.06.2005 (Anlage 3) wird gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 222 B Norderstedt "Siedlung Harkshörn", sowie die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 i. V. m. § 13 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung: 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen