Beschluss: Vertagung

Der Ausschuss diskutiert kontrovers über die Fördermöglichkeiten.

 

Es besteht Einigkeit darüber, dass der Beschluss der Stadtvertretung dahingehend auszulegen ist, dass die Stadt die Modernisierung des Wohnungsbaus nur bis zur Höhe der nach den Finanzierungsrichtlinien des Landes vorgesehenen kommunalen Mitfinanzierung fördert, also 20 % der förderungsfähigen Kosten.

 

Unklar ist, ob die Modernisierung ganzer Mietwohnungsobjekte gefördert werden soll oder nur einzelne Wohnungen. Frau Gabriel erläutert hierzu, dass dieses Programm auch auf die Modernisierung einzelner Wohnungen abzielt. So würden nach und nach mehr seniorengerechte Wohnungen entstehen.

 

Frau Gabriel stellt sodann folgenden Antrag:

 

Für jedes Haushaltsjahr werden 500.000 € im Haushalt für dieses Programm eingestellt. Die Finanzierung ergibt sich durch die durch Hartz IV bedingten Einsparungen im Personalbereich in Höhe von 490.000 €.

 

Hierzu wird entgegnet, dass auch 100.000 € reichen würden, wenn nur einzelne Wohnungen gefördert werden sollen. Die Verwaltung empfiehlt, allenfalls von einer Verpflichtungsermächtigung Gebrauch zu machen.

 

Herr Oettlein beantragt, den Punkt auf die nächste Sitzung zu vertagen. Er bittet um Überprüfung, ob eine Finanzierung durch einen Nachtrag, Außerplanmäßige Ausgabe oder Verpflichtungsermächtigung möglich ist. Außerdem soll die Verwaltung prüfen, welcher Betrag eingestellt werden kann bzw. die Beträge 500.000 € und 100.000 € detailliert kommentieren.

Zur nächsten Sitzung sollen auch Vertreter der bewilligenden Stelle der Landesmittell eingeladen werden.

 

Es folgt die Abstimmung über den Vertagungsantrag. 


Abstimmung:

 

8 Ja- Stimmen, 2 Enthaltungen