Der Ausschuss diskutiert
kontrovers über die Fördermöglichkeiten.
Es besteht Einigkeit darüber,
dass der Beschluss der Stadtvertretung dahingehend auszulegen ist, dass die
Stadt die Modernisierung des Wohnungsbaus nur bis zur Höhe der nach den
Finanzierungsrichtlinien des Landes vorgesehenen kommunalen Mitfinanzierung
fördert, also 20 % der förderungsfähigen Kosten.
Unklar ist, ob die
Modernisierung ganzer Mietwohnungsobjekte gefördert werden soll oder nur
einzelne Wohnungen. Frau Gabriel erläutert hierzu, dass dieses Programm auch
auf die Modernisierung einzelner Wohnungen abzielt. So würden nach und nach
mehr seniorengerechte Wohnungen entstehen.
Frau Gabriel stellt sodann
folgenden Antrag:
Für jedes Haushaltsjahr
werden 500.000 € im Haushalt für dieses Programm eingestellt. Die Finanzierung
ergibt sich durch die durch Hartz IV bedingten Einsparungen im Personalbereich
in Höhe von 490.000 €.
Hierzu wird entgegnet, dass
auch 100.000 € reichen würden, wenn nur einzelne Wohnungen gefördert werden
sollen. Die Verwaltung empfiehlt, allenfalls von einer
Verpflichtungsermächtigung Gebrauch zu machen.
Herr Oettlein beantragt, den
Punkt auf die nächste Sitzung zu vertagen. Er bittet um Überprüfung, ob eine
Finanzierung durch einen Nachtrag, Außerplanmäßige Ausgabe oder
Verpflichtungsermächtigung möglich ist. Außerdem soll die Verwaltung prüfen,
welcher Betrag eingestellt werden kann bzw. die Beträge 500.000 € und 100.000 €
detailliert kommentieren.
Zur nächsten Sitzung sollen
auch Vertreter der bewilligenden Stelle der Landesmittell eingeladen werden.
Es folgt die Abstimmung über
den Vertagungsantrag.
Abstimmung:
8 Ja- Stimmen, 2
Enthaltungen