Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussvorschlag

I.                    Der Werkausschuss gibt dem Oberbürgermeister und der Stadtvertretung folgenden Bericht:

 

„Die Werkleitung hat den Ausschuss regelmäßig über die Entwicklung der Stadtwerke unterrichtet. Grundsatzfragen und wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres wurden im Jahr 2004 auf 13 Sitzungen (28.01., 11.02., 25.02., 10.03., 14.04., 28.04.,26.05., 23.06., 11.08., 25.08., 08.09., 22.09., 10.11.2004) eingehend erörtert. Der Ausschuss für Finanzen, Werke und Wirtschaft, ab 10.11. Werkausschuss, hat die ihm gemäß § 45 (1) GO obliegenden Funktionen der Kontrolle der Werkleitung sowie der Vorbereitung der Beschlüsse der Stadtvertretung in Bezug auf die Stadtwerke ausgeübt.

 

Der Jahresabschluss 2004 und der Lagebericht sind von dem für das Geschäftsjahr 2004 vom Landesrechnungshof beauftragten Abschlussprüfer, der Ohlsen, Lorenzen & Partner (OLP) GmbH, Neuer Wall 50 20354 Hamburg, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Das Ergebnis der Prüfung wurde im Rahmen einer Schlussbesprechung gemäß § 14 (1) KPG im Werkausschuss erörtert.

 

Der Werkausschuss empfiehlt auf dieser Grundlage und unter der Voraussetzung, dass der Landesrechnungshof als zuständige Prüfungsbehörde nicht zu eigenen abweichenden Feststellungen kommt, dem Oberbürgermeister, den Abschluss für das Geschäftsjahr 2004 in der vorliegenden Fassung der Stadtvertretung zur Feststellung vorzulegen.“

 

 

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II.                 Im einzelnen empfiehlt der Werkausschuss der Stadtvertretung auf der Grundlage der unter Ziffer I. getroffenen Feststellungen, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1.      „Die Stadtvertretung stellt den Jahresabschluss der Stadtwerke Norderstedt für das Wirtschaftsjahr 2004 mit folgenden Werten fest:

 

Bilanzsumme                        144.099.918,01 EUR

Summe der Erträge           82.340.055,03.EUR

Summe der Aufwendungen                        77.238.710,89 EUR

Jahresgewinn    5.101.344,14 EUR                        .“

 

2.      „Die Stadtvertretung beschließt, vom Jahresgewinn einen Betrag in Höhe von     1,0 Mio. EUR in die Rücklagen einzustellen und den verbleibenden Jahresgewinn in Höhe von 4.101.344,14 EUR an die Stadt auszuschütten.

 


Abstimmung:

Einstimmig.