Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38

Beschluss

 

Gemäß Antrag vom 15.08.2005 (s. Anlage 1) wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 216 Norderstedt, 1. Änderung „Bau- und Gartenfachmark / Baustoffhandel Segeberger Chaussee 310“, nach § 12 BauGB für das im Übersichtsplan dargestellte Grundstück östlich der Segeberger Chaussee, eingeleitet.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

-          Änderung der überbaubaren Flächen für den Neubau eines Baustoffmarktes
mit Bürotrakt bei gleichzeitigem Abriss des vorhandenen Gebäudes;

-          Sicherung des vorhandenen Bau- und Gartenfachmarktes

-          Erweiterung der Ausstellungsflächen für den Natursteinhandel;

-          Erweiterung der Lagerflächen nach Osten;

-          Herstellung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen

 

Der bisher gültige B 216 wird in dem von der Änderung erfassten Bereich aufgehoben.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...


Abstimmung:

Einstimmig.