Sitzung: 25.10.2005 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 38
Vorlage: B 05/0347
Beschluss
Gemäß
Antrag vom 15.08.2005 (s. Anlage 1) wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 216 Norderstedt, 1. Änderung „Bau- und Gartenfachmark /
Baustoffhandel Segeberger Chaussee 310“, nach § 12 BauGB für das im
Übersichtsplan dargestellte Grundstück östlich der Segeberger Chaussee,
eingeleitet.
Für
das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
-
Änderung
der überbaubaren Flächen für den Neubau eines Baustoffmarktes
mit Bürotrakt bei gleichzeitigem Abriss des vorhandenen Gebäudes;
-
Sicherung
des vorhandenen Bau- und Gartenfachmarktes
-
Erweiterung
der Ausstellungsflächen für den Natursteinhandel;
-
Erweiterung
der Lagerflächen nach Osten;
-
Herstellung
der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen
Der
bisher gültige B 216 wird in dem von der Änderung erfassten Bereich aufgehoben.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Auf
Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von
der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung
noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Abstimmung:
Einstimmig.