Sitzung: 19.10.2005 Ausschuss für junge Menschen
Herr
Albrecht, Eichenkamp 14, Norderstedt
fragt,
zu
TOP 6
- Was beinhalten die
Planungskosten konkret ?
- Wie groß ist die
alte Halle, und wie groß soll die neue Halle sein ?
- Wie lange ist die
Reststandzeit der alten Halle ? Was passiert, wenn bei den halbjährlichen
Prüfungen der Halle festgestellt wird das diese nicht mehr sicher ist ?
- Existiert ein
Notfallplan ?
- Wenn ja, gilt
dieser nur für die schulische Nutzung oder auch für die Vereine ?
Dr.
Freter beantwortet die Fagen wie folgt:
1.
Die
Planungskosten beinhalten die Ausschreibung für den Neubau des gesamten
Komplexes.
2.
Die
alte Halle entspricht mit14 x 26m nicht der Normgröße, wenn eine neue gebaut
wird werden diese aber eingehalten werden.(15 x 27m)
3.
Lt.
Gutachten ist die Standfestigkeit noch für einige Jahre gegeben.
Voraussetzung: regelmäßige halbjährliche
Kontrolle.
4.
Ja,
ein Notfallplan existiert.
5.
Vorrangig
gilt dieser für die schulische Nutzung, aber auch für die Vereine wird eine
Lösung angestrebt.
zu TOP 8.7
- Besteht tatsächlich
kein Bedarf, ist das abgeklärt worden ?
- Warum hat die
Verwaltung den Umzug abgelehnt ?
Herr
Struckmann beantwortet die Fragen wie folgt:
1.
Der
Bedarf ist für das gesamte Stadtgebiet abgeklärt worden und beinhaltet den
voraussichtlichen Platzbedarf für die nächsten 10-20 Jahre. Dabei ist
festgestellt worden das wir Überkapazitäten im Elementarbereich und eine
Unterversorgung im Krippenbereich haben.
2.
Der
Träger möchte die Einrichtung in der Bahnhofstraße schließen.
Frau
Kerstin Stamer, Schinkelring 147, Norderstedt fragt,
zu
TOP 4.1 und 4.2
- Stehen für den
Nachmittagsbereich Gelder vom Bund zur Verfügung ?
- Würde die Stadt
Kosten für ein Mittagsangebot übernehmen, bzw. sich an den Kosten
beteiligen?
Dr.
Freter beantwortet die Fagen wie folgt:
1.
Der
Bund hat insgesamt 4 Milliarden € für die Errichtung von Ganztagsschulen zur
Verfügung gestellt. Die Gelder werden jeweils von den Ländern verteilt.
Schleswig-Holstein hat für diese Verteilung gewisse Richtlinien beschlossen,
aus denen hervorgeht, dass in Offene Ganztagsschulen eine Mittagsverpflegung
erforderlich ist.
2.
Über
diese Frage wird der Ausschuss siehe TOP 4.2
im Anschluss beraten!
Frau
Kirsten Treu, Heidkoppel 3, Norderstedt, fragt,
zu
TOP 8.7
- Was passiert mit
den Kindern, wird die Gruppe ersatzlos gestrichen?
Herr
Struckmann beantwortet die Fragen wie folgt:
- Ja, die Gruppe soll
ersatzlos gestrichen werden. Die nach dem Schulbeginn verbleibenden Kinder
wechseln dann in den Falkenkamp, wie dies organisatorisch ablaufen wird,
ist Sache des Trägers.
Herr
Oliver Schulte, Zwickmöhlen 126, Norderstedt, fragt,
zu
TOP 8.7
Wieso wird die Gruppe gestrichen ?
Herr
Struckmann beantwortet die Frage wie folgt:
Die
Organisation ist Trägersache und die Entscheidung darüber wird nicht von der
Stadt getroffen. Dabei ist nicht bekannt, ob die verbleibenden Kinder
geschlossen in eine Gruppe im Falkenkamp übernommen werden können oder auf die
Gruppen dort verteilt werden.