Herr Albrecht, Eichenkamp 14,  Norderstedt fragt,

 

zu TOP 6

  1. Was beinhalten die Planungskosten konkret ?
  2. Wie groß ist die alte Halle, und wie groß soll die neue Halle sein ?
  3. Wie lange ist die Reststandzeit der alten Halle ? Was passiert, wenn bei den halbjährlichen Prüfungen der Halle festgestellt wird das diese nicht mehr sicher ist ?
  4. Existiert ein Notfallplan ?
  5. Wenn ja, gilt dieser nur für die schulische Nutzung oder auch für die Vereine ?

 

Dr. Freter beantwortet die Fagen wie folgt:

1.      Die Planungskosten beinhalten die Ausschreibung für den Neubau des gesamten Komplexes.

2.      Die alte Halle entspricht mit14 x 26m nicht der Normgröße, wenn eine neue gebaut wird werden diese aber eingehalten werden.(15 x 27m)

3.      Lt. Gutachten ist die Standfestigkeit noch für einige Jahre gegeben.

      Voraussetzung: regelmäßige halbjährliche Kontrolle.

4.      Ja, ein Notfallplan existiert.

5.      Vorrangig gilt dieser für die schulische Nutzung, aber auch für die Vereine wird eine Lösung angestrebt.

 

 

zu TOP 8.7

  1. Besteht tatsächlich kein Bedarf, ist das abgeklärt worden ?
  2. Warum hat die Verwaltung den Umzug abgelehnt ?

 

Herr Struckmann beantwortet die Fragen wie folgt:

1.      Der Bedarf ist für das gesamte Stadtgebiet abgeklärt worden und beinhaltet den voraussichtlichen Platzbedarf für die nächsten 10-20 Jahre. Dabei ist festgestellt worden das wir Überkapazitäten im Elementarbereich und eine Unterversorgung im Krippenbereich haben.

2.      Der Träger möchte die Einrichtung in der Bahnhofstraße schließen.

 

Frau Kerstin Stamer, Schinkelring 147, Norderstedt fragt,

 

zu TOP 4.1 und 4.2

  1. Stehen für den Nachmittagsbereich Gelder vom Bund zur Verfügung ?
  2. Würde die Stadt Kosten für ein Mittagsangebot übernehmen, bzw. sich an den Kosten beteiligen?

 

Dr. Freter beantwortet die Fagen wie folgt:

1.      Der Bund hat insgesamt 4 Milliarden € für die Errichtung von Ganztagsschulen zur Verfügung gestellt. Die Gelder werden jeweils von den Ländern verteilt. Schleswig-Holstein hat für diese Verteilung gewisse Richtlinien beschlossen, aus denen hervorgeht, dass in Offene Ganztagsschulen eine Mittagsverpflegung erforderlich ist.

2.      Über diese Frage wird der Ausschuss siehe TOP 4.2  im Anschluss beraten!

 

 

 

 

Frau Kirsten Treu, Heidkoppel 3, Norderstedt, fragt,

 

zu TOP 8.7

  1. Was passiert mit den Kindern, wird die Gruppe ersatzlos gestrichen?

 

Herr Struckmann beantwortet die Fragen wie folgt:

  1. Ja, die Gruppe soll ersatzlos gestrichen werden. Die nach dem Schulbeginn verbleibenden Kinder wechseln dann in den Falkenkamp, wie dies organisatorisch ablaufen wird, ist Sache des Trägers.

 

 

 

Herr Oliver Schulte, Zwickmöhlen 126, Norderstedt, fragt,

 

zu TOP 8.7

Wieso wird die Gruppe gestrichen ?

 

Herr Struckmann beantwortet die Frage wie folgt:

Die Organisation ist Trägersache und die Entscheidung darüber wird nicht von der Stadt getroffen. Dabei ist nicht bekannt, ob die verbleibenden Kinder geschlossen in eine Gruppe im Falkenkamp übernommen werden können oder auf die Gruppen dort verteilt werden.