Beschluss: (nicht beschlossen)

Frau Gattermann erläutert die Entstehung und den Inhalt der Vorlage:

 

 

Sachverhalt

 

Auf seiner Sitzung am 19.10.2005 bat der Ausschuss für junge Menschen vor Beschlussfassung zur Anpassung des Angebotes gemäß Vorlagen B05/0397-0405 um eine Übersicht der Gesamtauswirkungen in finanzieller Hinsicht und mit Blick auf die Entwicklung des Versorgungsgrades.

 

Wie bereits in der Anlage zur Vorlage B05/0208 mitgeteilt, bringt die Umsetzung der genannten Maßnahmen Mehrbelastungen des städtischen Haushaltes in Höhe von ca. 130.000 €/Jahr für die städtischen Einrichtungen sowie ca. 23.000 € als Betriebskostenzuschuss an die nichtstädtischen Träger mit sich.

Mittel für Investitionen sowie Mehrbedarf in den Betriebskosten stehen für die Änderungen der Angebote im Entwurf zum Haushalt 2006/7 der Stadt Norderstedt nicht zur Verfügung.

Für die Einrichtungen der Stadt Norderstedt sind die dafür erforderlichen Investitionen aus dem vorhandenen Haushaltsansatz zu finanzieren.

Von den nichtstädtischen Trägern wird erwartet, dass sie die veränderten Betriebskosten aus dem vorhandenen Haushaltsansatz finanzieren. Die Rechnungsergebnisse 2004 zeigen, dass dies möglich ist. Für ggf. erforderlich werdende Investitionen erfolgt die Finanzierung aus deren Budgetüberschüssen.

 

Diese Übersicht ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Sie zeigt die abschließenden Auswirkungen auf.

Die in der Vorlage B05/0404 alternativ aufgezeigten möglichen Zwischenschritte bei der Kirchengemeinde Johannes ergäben folgende Veränderungen:

-          Auslaufen lassen der Gruppe Bahnhofstraße mit 14 Kindern und einer Stelle weniger:
+ 7.000 € im Haushalt 2006

-          Bereitstellen des Überschusses der Jahre 2006 + 2007 zur Finanzierung des Personalüberhanges der Jahre 2006-2013: + 22.800 € jeweils im Haushalt 2006 und 2007.

Die Bereitstellung dieser Mittel wären eine Sonderleistung der Stadt Norderstedt gegenüber dem Träger. Sie sind nicht von der Gemeinschaft der Kita-Träger  im Rahmen des bestehenden Haushaltsansatzes aufzufangen. Sie wären zusätzlich im Haushalt bereitzustellen auf der Hhst. 4641.7073 – Betriebskostenzuschüsse an nichtstädtische Träger -.