Frau
Gattermann erläutert die Entstehung und den Inhalt der Vorlage:
Sachverhalt
Auf seiner Sitzung am 19.10.2005 bat der Ausschuss für junge Menschen vor Beschlussfassung zur Anpassung des Angebotes gemäß Vorlagen B05/0397-0405 um eine Übersicht der Gesamtauswirkungen in finanzieller Hinsicht und mit Blick auf die Entwicklung des Versorgungsgrades.
Wie bereits in der Anlage
zur Vorlage B05/0208 mitgeteilt, bringt die Umsetzung der genannten Maßnahmen
Mehrbelastungen des städtischen Haushaltes in Höhe von ca. 130.000 €/Jahr für
die städtischen Einrichtungen sowie ca. 23.000 € als Betriebskostenzuschuss an
die nichtstädtischen Träger mit sich.
Mittel
für Investitionen sowie Mehrbedarf in den Betriebskosten stehen für die
Änderungen der Angebote im Entwurf zum Haushalt 2006/7 der Stadt Norderstedt
nicht zur Verfügung.
Für
die Einrichtungen der Stadt Norderstedt sind die dafür erforderlichen
Investitionen aus dem vorhandenen Haushaltsansatz zu finanzieren.
Von den nichtstädtischen
Trägern wird erwartet, dass sie die veränderten Betriebskosten aus dem
vorhandenen Haushaltsansatz finanzieren. Die Rechnungsergebnisse 2004 zeigen,
dass dies möglich ist. Für ggf. erforderlich werdende Investitionen erfolgt die
Finanzierung aus deren Budgetüberschüssen.
Diese Übersicht ist der
Vorlage als Anlage beigefügt. Sie zeigt die abschließenden Auswirkungen auf.
Die in der Vorlage B05/0404
alternativ aufgezeigten möglichen Zwischenschritte bei der Kirchengemeinde
Johannes ergäben folgende Veränderungen:
-
Auslaufen lassen der
Gruppe Bahnhofstraße mit 14 Kindern und einer Stelle weniger:
+ 7.000 € im Haushalt 2006
-
Bereitstellen des
Überschusses der Jahre 2006 + 2007 zur Finanzierung des Personalüberhanges der
Jahre 2006-2013: + 22.800 € jeweils im Haushalt 2006 und 2007.
Die Bereitstellung dieser
Mittel wären eine Sonderleistung der Stadt Norderstedt gegenüber dem Träger.
Sie sind nicht von der Gemeinschaft der Kita-Träger im Rahmen des bestehenden Haushaltsansatzes aufzufangen. Sie
wären zusätzlich im Haushalt bereitzustellen auf der Hhst. 4641.7073 –
Betriebskostenzuschüsse an nichtstädtische Träger -.