Sitzung: 14.11.2005 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Beschluss
1. |
Steuerhebesätze Die
Hebesätze werden wie folgt festgelegt: Grundsteuer A = 250
v.H. (unverändert) Grundsteuer B = 260
v.H (unverändert) Gewerbesteuer = 390 v.H (bisher: 400 v.H.) |
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2. |
Finanzbudget |
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a) |
Verwaltungshaushalt Die
Ansätze des Finanzbudgets Verwaltungshaushalt werden entsprechend dem
Haushaltsentwurf vom 26.10.2005 mit folgenden Änderungen beschlossen: |
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b) |
Vermögenshaushalt Die
Ansätze des Finanzbudgets Vermögenshaushalt werden entsprechend dem
Haushaltsentwurf vom 26.10.2005 mit folgenden Änderungen beschlossen: |
3. |
Fachbereichsbudgets |
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a) |
Verwaltungshaushalt |
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b) |
Vermögenshaushalt |
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c) |
Investitionsprogramm |
4. |
Haushaltssatzung |
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a) |
Der
in der als Anlage 1 beigefügte Entwurf zur Haushaltssatzung enthaltene § 5
wird gestrichen. |
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b) |
Für
die Haushaltsjahre 2006 / 2007 wird die als Anlage 1 beigefügte
Haushaltssatzung (unter Berücksichtigung der zu Ziff. 1 bis 4 a beschlossenen
Änderungen) beschlossen. |
Abstimmung zur so
geänderten Vorlage:
Bei 6 Ja-, 4 Nein-Stimmen
sowie 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen.