Sitzung: 02.11.2005 Ausschuss für junge Menschen
Vorlage: M 05/0459
Frau
Gattermann gibt folgende Mitteilungsvorlage der Kämmerei zu Protokoll:
Anfrage:
1. Welche Ersparnisse haben sich bisher für das vom Bundestag verabschiedete Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) durch das SGB II ergeben?
2.
Wie
sind diese Ersparnisse in den Ausbau von Krippenplätzen geflossen (oder werden
fließen)?
Antwort:
Für die Stadt Norderstedt werden sich nach dem jetzigen
Stand folgende finanzielle Auswirkungen durch das SGB II („Hartz IV) ergeben:
Reduzierung des Ansatzes für Sozialhilfeaufwendungen 1.700.000
€
Reduzierung Personalkosten (Erstattung Personalausgaben) 425.000 €
Neuer Ausgabebedarf für Anteile Kosten der Unterkunft
- 1.200.000 €
Zwischenergebnis Haushalt: Entlastung 925.000 €
Der Kreis Segeberg hat jedoch Mehraufwendungen, die nach
Berechnungen des Kreises eine Erhöhung der Kreisumlage um 2,5 Prozentpunkte
erforderlich machen.
Hierdurch ergibt sich für Norderstedt eine Mehrbelastung
bei der Kreisumlage in Höhe von ca. 1.600.000 €.
Insgesamt ergibt sich damit für Norderstedt keine
Entlastung für den Haushalt, sondern eine Mehrbelastung in Höhe von ca. 675.000
€ pro Jahr.