Herr Hagemann erinnert an die Dringlichkeit der Wahl der Mitglieder eines Jugendhilfeausschusses.

Herr Dr. Freter teilt mit, dass die Zuständigkeit für die hierzu erforderliche Änderung der Hauptsatzung und eine Satzung für das Jugendamt beim Hauptausschuss und die Federführung hierzu beim Hauptamt liegt.