Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag

 

 

a)        Das Ergebnis der Auslegung des Grünordnungsplanes (GOP) zum Bebauungsplan 214 – Norderstedt -, Gebiet: östlich Niendorfer Straße, westlich Tarpenbek, südlich Gutenbergring, nördlich Ausgleichsflächen Ortsumgehung Fuhlsbüttel und die Behandlung der Anregungen wird entsprechend der Ausführungen in der Anlage 3 zur Vorlage B 05/0463zur Kenntnis genommen.

b)        Der vom Landschaftsplaner Reinhold Engberding in der Planungsgruppe Elbberg,  Kruse, Schnetter & Rathje,  Architekten & Stadtplaner in Hamburg in Abstimmung mit dem Team Natur und Landschaft ausgearbeitete Grünordnungsplan, bestehend aus Planzeichnung und Erläuterungsbericht wird in der Fassung der Anlage 1 und 2 zur Vorlage Nr. B 05/0463 (Stand: 25. Oktober 2005) abschließend beschlossen.

c)        Planexterner Ausgleich

Im Plangebiet ist der Ausgleich für die Beeinträchtigungen nicht in vollem Umfang zu realisieren.
Über die genannten Eingriffe entsteht ein Gesamtausgleichsbedarf von 49.713 m².
Insgesamt können durch folgenden Maßnahmen im Bebauungsplangebiet
- Entwicklung einer Flutrasen-Fläche
- Vernässung von Flächen
- Naturnahem Ausbau der Regenrückhaltebecken
- Gehölzpflanzungen

19.852 m² ausgeglichen werden.

Der Restbedarf in Höhe von 29.861 m² wird über eine externe Maßnahme in der Gemarkung Glashütte gedeckt: Als Maßnahme ist geplant die Extensivierung heute intensiv genutzter Grünlandflächen im Besitz der Stiftung Naturschutz, auf Teilflächen der Flurstücke 12/23, Flur 3, 8/8, Flur 5, die zusammen insgesamt ca. 8,2 ha groß sind.
Diese externen Maßnahmen werden in entsprechender, noch zu definierender Größe dem
Bebauungsplan 214 Norderstedt zugeordnet und durch einen Vertrag konkretisiert.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgenommen.


Abstimmung:

10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung, einstimmig beschlossen