Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Frau Reiländer Herrn Muntz vom IB. Büro Norderstedt.

 

Herr Muntz erläutert die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten der sozialen Wohnraumförderung. Er weist daraufhin, dass auch die Investitionsbank nicht in der Lage ist, den Bedarf für Modernisierungsmaßnahmen zu ermitteln. Dies müsste durch die Kommune erfolgen.

Seitens des Landes sind die Kommunen aufgerufen, Wohnraumversorungskonzepte zu erstellen, Aus diesen lässt sich sowohl der künftige Wohnraum- als auch Modernisierungsbedarf ermitteln. Künftig soll sich die Förderung verstärkt an diesen Konzepten orientieren.

 

Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass auch die Stadt Norderstedt die Erstellung eines Wohnraumversorgungskonzeptes beabsichtigt. Die Federführung liegt beim Dezernat III.

 

Es wird dann noch die Frage aufgeworfen, ob denn auch eine Förderung von einzelnen Eigentumsmaßnahmen möglich sei. Hier weist Herr Muntz darauf hin, dass z. B. bei Eigentumswohnungen dies schwierig sein. Hier wäre eine Förderung wegen verschiedener Eigentümer rechtlich kaum umzusetzen, Die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen ist mehr auf den Mietwohnungsbau ausgerichtet. Vorstellbar wäre aber hier die Förderung einzelner Wohnungen, sofern die Vermieter hierzu bereit wären.

 

Nach weiterer Erörterung kommt der Sozialausschuss zu dem Ergebnis, den in der Vorlage aufgeführten Vorschlägen zu folgen. Zu Punkt 2 dieses Vorschlages wird festgelegt, dass nur ganze Mietobjekte in Betracht kommen. Die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten Sitzung die Vorschläge in Form einer Beschlussvorlage zu unterbreiten.

 

 

Herr Wagner verlässt um 20.15 Uhr die Sitzung.