Sitzung: 24.11.2005 Sozialausschuss
Vorlage: M 05/0454
Zu diesem Tagesordnungspunkt
begrüßt Frau Reiländer Herrn Muntz vom IB. Büro Norderstedt.
Herr Muntz erläutert die
unterschiedlichen Fördermöglichkeiten der sozialen Wohnraumförderung. Er weist
daraufhin, dass auch die Investitionsbank nicht in der Lage ist, den Bedarf für
Modernisierungsmaßnahmen zu ermitteln. Dies müsste durch die Kommune erfolgen.
Seitens des Landes sind die
Kommunen aufgerufen, Wohnraumversorungskonzepte zu erstellen, Aus diesen lässt
sich sowohl der künftige Wohnraum- als auch Modernisierungsbedarf ermitteln.
Künftig soll sich die Förderung verstärkt an diesen Konzepten orientieren.
Seitens der Verwaltung wird
darauf hingewiesen, dass auch die Stadt Norderstedt die Erstellung eines
Wohnraumversorgungskonzeptes beabsichtigt. Die Federführung liegt beim Dezernat
III.
Es wird dann noch die Frage
aufgeworfen, ob denn auch eine Förderung von einzelnen Eigentumsmaßnahmen
möglich sei. Hier weist Herr Muntz darauf hin, dass z. B. bei
Eigentumswohnungen dies schwierig sein. Hier wäre eine Förderung wegen
verschiedener Eigentümer rechtlich kaum umzusetzen, Die Förderung von
Modernisierungsmaßnahmen ist mehr auf den Mietwohnungsbau ausgerichtet.
Vorstellbar wäre aber hier die Förderung einzelner Wohnungen, sofern die
Vermieter hierzu bereit wären.
Nach weiterer Erörterung
kommt der Sozialausschuss zu dem Ergebnis, den in der Vorlage aufgeführten
Vorschlägen zu folgen. Zu Punkt 2 dieses Vorschlages wird festgelegt, dass nur
ganze Mietobjekte in Betracht kommen. Die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten
Sitzung die Vorschläge in Form einer Beschlussvorlage zu unterbreiten.
Herr Wagner verlässt um 20.15
Uhr die Sitzung.