Sitzung: 01.12.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 05/0470
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr empfiehlt der
Stadtvertretung folgenden Beschluss:
a) Entscheidung über die
Anregungen der Träger öffentlicher Belange:
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
folgender Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit den laufenden
Nummern der Anlage 3) werden
berücksichtigt:
teilweise berücksichtigt:
1
nicht berücksichtigt:
...
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführungen in der Liste zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB (Anlage 3) dieser Vorlage Bezug genommen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Trägern öffentlicher Belange, die
Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit der Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
b)
Entscheidung
über die Anregungen von Privatpersonen:
Die
vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen von
Privatpersonen, Verbänden und Unternehmen (im Folgenden benannt mit den
laufenden Nummern der Anlage 4) werden
berücksichtigt:
1
teilweise berücksichtigt:
nicht berücksichtigt:
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführungen in der Liste „Anregungen von Privatpersonen/Bürgerbeteiligung“
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Anlage 4) dieser Vorlage Bezug genommen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht
haben, von dem Ergebnis mit der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
c)
erneuter
abschließender Beschluss (Beitrittsbeschluss):
Die
Stadtvertretung beschließt den Flächennutzungsplan Norderstedt – 40. Änderung –
in der Fassung vom 01.11.2005 (Anlage 1) erneut abschließend.
Der Erläuterungsbericht wird in der Fassung vom 01.11.2005 (Anlage 2) dieser
Vorlage gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan Norderstedt – 40.
Änderung – der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach
erfolgter Genehmigung gemäß § 6 BauGB ist der Flächennutzungsplan Norderstedt –
40. Änderung – auf Dauer zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten und die
Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.
Auf Grund des § 22 GO waren folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Mit 9 Ja-Stimmen, 1
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.