Sitzung: 01.12.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: B 05/0480
Gemäß
§§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 123 Norderstedt, 5.
Änderung „Gewerbegebiet Harkshörn-Mitte“, Gebiet: westlich der
Schleswig-Holstein-Straße / nördlich der Straße Harckesheyde / östlich des
Steertpoggwegs, beschlossen.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr empfiehlt der
Stadtvertretung folgenden Beschluss:
Die von der Stadtvertretung beschlossenen und
rechtskräftigen Satzungen über die Bebauungspläne Nr. 123 Norderstedt , 1.
vereinfachte Änderung, 2. Änderung und 3. Änderung und Ergänzung, werden gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB im Teil B – Text – geändert und ergänzt.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
-
Der
generelle Ausschluss von
-
Vergnügungsstätten,
insbesondere Spielhallen und ähnliche Unternehmungen im Sinne von § 33 i der
Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne
Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführungs-
und Geschäftsräume, deren Zweck auf Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen
oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist (§ 1 Abs. 5 und
Abs. 9 BauNVO 90),
-
Bordellen
sowie bordellartigen Betrieben.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Mit 10 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.