Sitzung: 01.12.2005 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: B 05/0485
Beschlussvorschlag
Gemäß
§§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 262 Norderstedt,
„Gewerbegebiet Harkshörn-Süd“, Gebiet: westlich der Schleswig-Holstein-Straße /
nördlich des Stadtparks / östlich der Bahntrasse / östlich der Straße
Harckesheyde, beschlossen.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
-
Die
Festsetzung als Gewerbegebiet gemäß § 8 Baunutzungsverordnung in der aktuellen
Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990
-
Der
generelle Ausschluss von
-
Vergnügungsstätten,
insbesondere Spielhallen und ähnliche Unternehmungen im Sinne von § 33 i der
Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne
Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführungs-
und Geschäftsräume, deren Zweck auf Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen
oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist (§ 1 Abs. 5 und Abs.
9 BauNVO),
-
Bordellen,
sowie bordellartigen Betrieben.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Mit 10 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.