Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 123 Norderstedt, 5. Änderung „Gewerbegebiet Harkshörn-Mitte“, Gebiet: westlich der Schleswig-Holstein-Straße / nördlich der Straße Harckesheyde / östlich des Steertpoggwegs, beschlossen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

Die von der Stadtvertretung beschlossenen und rechtskräftigen Satzungen über die Bebauungspläne Nr. 123 Norderstedt , 1. vereinfachte Änderung, 2. Änderung und 3. Änderung und Ergänzung, werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Teil B – Text – geändert und ergänzt.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-         Der generelle Ausschluss von

-         Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen und ähnliche Unternehmungen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführungs- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist (§ 1 Abs. 5 und Abs. 9 BauNVO 90),

-         Bordellen sowie bordellartigen Betrieben.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...


Abstimmung:

 

Bei  32 Ja-, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig angenommen.