Sitzung: 13.12.2005 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 05/0483
Beschluss
Gemäß
§§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 140 Norderstedt, 7.
Änderung „Gewerbegebiet Harkshörn-Nord“, Gebiet: westlich der
Schleswig-Holstein-Straße / südlich der Straße Am Stammgleis / östlich der Wöbsmoorniederung beschlossen.
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr empfiehlt der
Stadtvertretung folgenden Beschluss:
Die von der Stadtvertretung beschlossenen und
rechtskräftigen Satzungen über die Bebauungspläne Nr. 140 Norderstedt , 1.
Änderung, 2. vereinfachte Änderung, 3. vereinfachte Änderung und 4.
vereinfachte Änderung und Ergänzung, werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Teil B ‑ Text ‑
geändert und ergänzt.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
-
Der
generelle Ausschluss von
-
Vergnügungsstätten,
insbesondere Spielhallen und ähnliche Unternehmungen im Sinne von § 33 i der
Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne
Gewinnmöglichkeit dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführungs-
und Geschäftsräume, deren Zweck auf Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen
oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist (§ 1 Abs. 5 und
Abs. 9 BauNVO),
-
Bordellen
sowie bordellartigen Betrieben.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Auf
Grund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von
der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung
noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Abstimmung:
Bei 32 Ja-, 0 Nein-Stimmen
und 1 Enthaltung einstimmig angenommen.