Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 15, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

1. Haushaltssatzung

Haushaltssatzung

der Stadt Norderstedt für die Haushaltsjahre  2006 / 2007

 

 

Aufgrund der §§ 77 ff.  der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom

folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre  2006 und 2007 wird

 

1. im Verwaltungshaushalt

2006

2007

 

 

 

    in der Einnahme auf

163.182.200,00 EUR

162.667.600,00 EUR

    in der Ausgabe auf

163.182.200,00 EUR

162.667.600,00 EUR

    und

 

 

2. im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

    in der Einnahme auf

28.464.700,00 EUR

27.071.500,00 EUR

    in der Ausgabe auf

28.464.700,00 EUR

27.071.500,00 EUR

 

 

 

festgesetzt   

 

 

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

2006

2007

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

     3.984.400,00 EUR

3.703.400,00 EUR

2. der Gesamtbetrag der    

    Verpflichtungsermächtigungen auf

6.376.000,00 EUR

3.250.000,00 EUR

3.  der Höchsbetrag der Kassenkredite auf

   15.000.000,00 EUR

15.000.000,00 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

           916,74 Stellen

916,74 Stellen

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer                                                                                      2006                2007

 

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

        (Grundsteuer A)                                                                                250 v. H.        250 v.H.

    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                            260 v. H.        260 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                         2006                2007

 

    390 v. H.  390 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Oberbürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 25.000 EUR. Die Genehmigung der Stadtvertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Oberbürgermeister ist verpflichtet, seine Entscheidungen dem jeweils zuständigen Fachausschuss und dem Hauptausschuss vierteljährlich zu berichten.

 

 

 

 

 

Norderstedt, den 13.12.2005

 

 

 

 

Hans-Joachim Grote

Oberbürgermeister

 

2. Investitionsprogramm

 

Das im Haushaltsplan enthaltene Investitionsprogramm für die Jahre 2008 – 2010 wird gem. § 83 Abs. 3 GO beschlossen.

 


Abstimmung über den 1. Änderungsantrag der GALiN:

 

Bei 14 Ja-, 23 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD:

 

Bereich Junge Menschen/Schule:

Nr. 1                Bei 14 Ja-, 22 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

Nr. 2                Bei 15 Ja-, 22 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

Bereich Planung / Bau / Verkehr:

Nr. 1                Bei 14 Ja-, 23 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

Nr. 2                Bei 12 Ja-, 22 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

Bereich Soziales:

Nr. 1                Bei 14 Ja-, 21 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

Nr. 2                Bei 14 Ja-, 22 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

Nr. 3                Bei 14 Ja-, 22 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Abstimmung über den Antrag von Herrn Kahlsdorf:

 

Bei 1 Ja-, 36 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

 

 

Abstimmung über den 2. Änderungsantrag der GALiN:

 

Bei 14 Ja-, 23 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Abstimmung gesamt:

 

Bei 22 Ja-, 15 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.