Sitzung: 24.01.2006 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 05/0497
Beschluss
a)
Entscheidung über
die Anregungen der Träger öffentlicher Belange
Die vor, während und nach der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange (im
Folgenden benannt mit den laufenden Nummern der Anlage 3) werden
berücksichtigt
9, 10
teilweise berücksichtigt
nicht berücksichtigt
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführungen in der Liste zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB (Anlage 3) dieser Vorlage Bezug genommen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Trägern öffentlicher Belange, die
Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit der Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
b)
Entscheidung über
die Anregungen von Privatpersonen
Die vor, während und nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
von Privatpersonen, Verbänden und Unternehmen (im Folgenden benannt mit den
laufenden Nummern der Anlage 4) werden
berücksichtigt
teilweise berücksichtigt
nicht berücksichtigt
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführungen in der Liste Anregungen von Privatpersonen/Bürgerbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB“ (Anlage 4) dieser Vorlage Bezug genommen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht
haben, von diesem Ergebnis mit der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
c)
Abschließender
Beschluss
Die Stadtvertretung beschließt, den Flächennutzungsplan Norderstedt – 14.
Änderung – in der Fassung vom 25.11.2005 (Anlagen 1 und 2) abschließend.
Die Begründung wird in der Fassung vom 25.11.2005 (Anlage 2) dieser Vorlage
gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan Norderstedt – 14.
Änderung – der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Nach
erfolgter Genehmigung gemäß § 6 BauGB ist der Flächennutzungsplan Norderstedt –
14. Änderung – auf Dauer zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten und die
Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.
Auf Grund des § 22 GO
waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 36 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen
mehrheitlich angenommen.