Sitzung: 19.01.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 05/0412
Beschluss
a) Entscheidung
über die Anregungen
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung und der eingeschränkten
Beteiligung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange und
der Bürger werden
berücksichtigt
AKN Eisenbahn AG vom
28.06.2005
2.1, 2.3, 2.4 .......................
Kreis Segeberg vom 19.07.2005
3.1, 3.2., 3.3
Forstamt Segeberg, Untere Forstbehörde vom
24.08.2005
4
Einwender 7 vom
27.06.2005/
7.2, 7.7 27.07.2005
Einwender 8 vom
28.07.2005
8.1, 8.2
teilweise berücksichtigt
Punkt ...................
Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom
28.06.2005
1 ......................
Einwender 5 vom
14.07.2005
5.1
Einwender 7 vom
27.06.2005/
7.6 27.07.2005
nicht berücksichtigt
Punkt .................
AKN Eisenbahn AG vom
28.06.2005
2.3. .......................
Einwender 1 vom 25.07.2005
1.1., 1.2
Einwender 2 vom
25.07.2005
2.
Einwender 3 vom
26.07.2005
3.
Einwender 4 vom
28.07.2005
4.1, 4.2
Einwender 5 vom
14.07.2005
5.2
Einwender 6 vom
28.07.2005
6
Einwender 7 vom
27.06.2005/
7.1, 7.3, 7.4, 7.5 27.07.2005
Einwender 9 vom
27.06.2005
9
Einwender 10 vom
27.06.2005
10.1, 10.2
Einwender 11 vom
27.06.2005
11
Einwender 12 vom
27.6.2005
12
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführung zur Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein
beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 256 Norderstedt
"Friedrichsgabe-Nord, westlich Waldbühnenweg", Gebiet: Südlich der
Quickborner Straße, westlich der AKN/des Waldbühnenweg (incl. Anschluss an die
Lawaetzstraße), nördlich der Dauerkleingärten, östlich der Flurstücke 288/71,
286/71, 58/6 und 58/3, bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - und dem Teil
B - Text - in der zuletzt geänderten Fassung vom 08.12.2005 als Satzung.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 9 dieser Vorlage - Stand:
08.12.2005 - gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.