Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss

 

a)      Entscheidung über die Anregungen

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung und eingeschränkten Beteiligung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange und der Bürger werden


berücksichtigt

AKN Eisenbahn AG                  vom 28.06.2005
1.1, 1.2, 1.3., 1.4, 1.5

Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG                  vom 04.07.2005
2.1,2.2., 2.3

Hamburgische Electricitäts-Werke AG                  vom 18.07.2005
3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.6, 3.7, 3.9

Kreis Segeberg                  vom 19.07.2005
4.1, 4.2, 4.3

Forstamt Segeberg, Untere Forstbehörde                  vom 24.08.2005
5.1, 5.2

GlobalConnect GmbH                  vom 11.08.2005
6

EON Netz                  vom 23.06.2005
7.1, 7.2

Einwender 1                  vom 20.06.2005
1.3

Einwender 2                  vom 27.06.2005/
2.1                     11.07.05

Einwender 9                  vom 27.06.2005/
                  9.2, 9.7              27.07.2005

Einwender 10                  vom 27.06.2005
10

Einwender 14                  vom 28.07.2005
14.1, 14.2


teilweise berücksichtigt

Einwender 1                  vom 20.06.2005
1.1, 1.4

Einwender 3                  vom 27.07.2005
3.1

Einwender 6                  vom 14.07.2005
6.1

Einwender 9                  vom 27.06.2005/
                  9.6                     27.07.2005


nicht berücksichtigt

Hamburgische Electricitäts-Werke AG                  vom 18.07.2005
3.5, 3.8, 3.10, 3.11

Einwender 1                  vom 20.06.2005
1.2, 1.5, 1.6

Einwender 2                  vom 27.06.2005/
                  2.2, 2.3, 2.4                     11.07.2005

Einwender 3                  vom 27.07.2005
3.2, 3.3

Einwender 4                  vom 26.07.2005
4

Einwender 5                  vom 28.07.2005
5.1, 5.2

Einwender 6                  vom 14.07.2005
6.2

Einwender 7                  vom 28.07.2005
7.1

Einwender 8                  vom 25.07.2005
8

Einwender 9                  vom 27.06.2005/
9.1, 9.3, 9.4, 9.5              27.07.2005

Einwender 11                  vom 27.06.2005
11

Einwender 12                  vom 27.06.2005
12.1, 12.2

Einwender 13                  vom 27.06.2005
13

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführung zur Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)      Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 255 Norderstedt "Friedrichsgabe-Nord, nordwestlich Ellerbrocks Gasthof", Gebiet: Südlich des Umspannwerkes, westlich der AKN, nördlich der Quickborner Straße (incl. Straßenverkehrsfläche), östlich des Flurstücks 36/14 (incl. Erschließung bis zum Anschluss an den Knotenpunkt K 113), bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung - und dem Teil B - Text - in der zuletzt geänderten Fassung vom 08.12.2005, als Satzung.

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 9 dieser Vorlage - Stand: 08.12.2005 - gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen .