Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschluss

 

a)      Entscheidung über die Anregungen

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung und der eingeschränkten Beteiligung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange und der Bürger werden


berücksichtigt

AKN Eisenbahn AG                  vom 28.06.2005
1.1, 1.2,1.3, 1.4

Kreis Segeberg                  vom 19.07.2005
2.1, 2.2., 2.3

Forstamt Segeberg, Untere Forstbehörde                  vom 24.08.2005
3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.7, 3.8

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein                  vom 04.07.2005
4

Einwender 6                  vom 27.06.2005/
                  6.2, 6.7               27.07.2005

Einwender 8                  vom 28.07.2005
8.1, 8.2

Einwender 11                  vom 27.06.2005
11


teilweise berücksichtigt

Forstamt Segeberg, Untere Forstbehörde                  vom 24.08.2005
3.6, 3.9

Einwender 6                  vom 27.06.2005/
                  6.6                     27.07.2005


nicht berücksichtigt

AKN Eisenbahn AG                  vom 28.06.2005
1.5

Einwender 1                  vom 14.07.2005
1

Einwender 2                  vom 26.07.2005
2

Einwender 3                  vom 26.07.2005
3.1, 3.2

Einwender 4                  vom 25.07.2005
4

Einwender 5                  vom 28.07.2005
5

Einwender 6                  vom 27.06.2005/
                  6.1, 6.3, 6.4, 6.5                     27.07.2005

Einwender 7                  vom 28.07.2005
7.1, 7.2

Einwender 9                  vom 27.06.2005
9

Einwender 10                  vom 27.06.2005
10.1, 10.2

Einwender 12                  vom 27.06.2005
12


Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf die Ausführung zur Sach- und Rechtslage dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

b)      Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 247 Norderstedt "Friedrichsgabe-Nord, Östlich Waldbühnenweg", Gebiet: Östlich Waldbühnenweg, westlich der AKN-Trasse und der Tennisanlagen, südlich der Flurstücke 15/18 und 15/43, nördlich des Flurstückes 12/1 Flur 2, Gemarkung Friedrichsgabe, be­stehend aus dem Teil A - Planzeichnung - und dem Teil B - Text - in der zuletzt geänderten Fassung vom 08.12.202005, als Satzung.

Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 9 dieser Vorlage - Stand: 08.12.202005 - gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Bei 34 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen.