Sitzung: 21.02.2006 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 05/0502
Beschluss
a)
Entscheidung über
die Anregungen der Träger öffentlicher Belange
Die vor, während und nach der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange (im
Folgenden benannt mit den laufenden Nummern der Anlage 4) werden
berücksichtigt
1, 5, 7, 13
teilweise berücksichtigt
8
nicht berücksichtigt
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführungen in der Liste zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB (Anlage 4) dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange, die eine
Stellungnahme und Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit der
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Entscheidung über
die Anregungen von Privatpersonen
Die vor, während und nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
von Privatpersonen, Verbänden und Unternehmen (im Folgenden benannt mit den
laufenden Nummern der Anlage 5) werden
berücksichtigt
3
teilweise berücksichtigt
1 und 2
nicht berücksichtigt
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Anregungen wird auf
die Ausführungen in der Liste Anregungen von Privatpersonen/Bürgerbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB“ (Anlage 5) dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben,
von diesem Ergebnis mit der Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
c)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 242
Norderstedt „Gewerbegebiet nördlich Umgehung Fuhlsbüttel“, Gebiet: Niendorfer
Straße 200, zwischen dem Flughafen Fuhlsbüttel und der Niendorfer Straße,
bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – und dem Teil B – Text –, in der
zuletzt geänderten Fassung vom 25.11.2005 als Satzung.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 3 zu dieser Vorlage (Stand:
25.11.2005) gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO
waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 34 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich
angenommen.