Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss

 

Der Hauptausschuss beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit folgenden Regelungen zu erarbeiten:

 

Der Kreis Segeberg übernimmt für die Jahre 2006 und 2007 die entstehenden Ist-Kosten der Sprachheilgrundschule. Für das Jahr 2008 übernimmt der Kreis Segeberg die Ist-Kosten bis einschließlich Juli des Jahres. Danach erfolgt durch den Kreis Segeberg gegenüber der Stadt Norderstedt kein weiterer Kostenausgleich.

 

Bis einschließlich Juli 2008 ist der Kreis Segeberg alleiniger Träger der Schülerbeförderungskosten. Ab August 2008 erfolgt die Abrechnung der Schülerbeförderungskosten entsprechend der „Satzung des Kreises Segeberg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung.“

 

 

 

 

 


Abstimmung:

Bei 10 Ja-, 0 Nein-Stimmen sowie 1 Enthaltung einstimmig angenommen.