Sitzung: 16.02.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 06/0053
Beschlussvorschlag
a) Entscheidung
über die Anregungen
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung und der eingeschränkten
Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange und Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden:
berücksichtigt
Nr. 1, 1a,
teilweise berücksichtigt
Nr. 5
nicht berücksichtigt
Nr. 6
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen wird
auf die Ausführungen in der Anlage 1 zu dieser Vorlage – Tabelle:
Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit
– vom 31.01.2006 Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB beschließt die Stadtvertretung Norderstedt die Satzung
nach § 34 (4) BauGB „Glashütte Nord", 1. Ergänzung Gebiet: Südlich
Siegfriedstraße, zwischen Tangstedter Weg und Segeberger Chaussee, bestehend
aus dem Teil A - Planzeichnung - und dem Teil B - Text -, in der zuletzt
geänderten Fassung vom 31.01.2006 als Satzung.
Die Begründung wird in der Fassung der Anlage 2 dieser Vorlage - Stand:
31.01.2006 gebilligt.
Der Beschluss der Satzung durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.