Beschluss: Kenntnisnahme

Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt die in der Anlage 1 beigefügte Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltung an Sonn- und Feiertagen gem. § 55 Absatz 3 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) zur Kenntnis.