Beschluss
Der Hauptausschuss nimmt
die in der Anlage 1 beigefügte Stadtverordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltung an
Sonn- und Feiertagen gem. § 55 Absatz 3 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) zur
Kenntnis.