Sitzung: 27.02.2006 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: A 06/0079
Beschluss
Aufgrund des § 4 in Verbindung mit §§ 47 d und 47 e der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein wird dem Kinder- und Jugendbeirat der Stadt Norderstedt ein Rede- und Antragsrecht in der Stadtvertretung und in den Ausschüssen eingeräumt. Eine entsprechende Sitzung wird erarbeitet und den Gremien vorgelegt.
Abstimmung:
Bei 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.